Gilde - Die Handelsgilde von Nuraja
Der Gilderat
Die Führung, Organisation und Verwaltung der mächtigen Handeslgilde unterliegt der Kontrolle des Gidlerates. Diese Gruppe aus Führungspersonen an der Spitze der einflussreichsten nicht staatlichen Organisation auf Nuraja besteht aus elf Räten, welche zusätzlich von den jeweiligen Heeresführern der drei Waffengattungen des Gildekorps unterstützt werden. Der Oberbefehl über alle drei Heeresteile des Korps unterliegt einem Ratsmitglied, welches selbst eine militärische Laufbahn hinter sich hat und zwingend den Rang eines Flottenadmirals inne haben muss. Insgesamt ergibt sich somit ein Gilderat, bestehend aus 14 Mitgliedern, die jeweils ihre eigenen Teilbereiche unter sich haben und einzig einem für fünf Jahre gewählten Ratsvorsitzenden untergeordnet sind. Die Ratsmitglieder werden von den Oberen ihrer eigenen Bereiche gewählt und müssen eine 2/3 Mehrheit der Stimmen erreichen um in ihr Amt gewählt zu werden. Die Amtsdauer ist unterschiedlich lange. In manchen Sparten gilt das Amt auf Lebensdauer, in anderen ist die Amtszeit auf eine feste Jahreszahl begrenzt.
Die Räte im Einzelnen:

1.

Vorsitzende des Rates (gewählt vom Rat auf 5 Jahre)
2.
Stellvertretende Vorsitzende des Rates (gewählt vom Rat auf 5 Jahre, um 2 Jahre versetzt zum 1. Vorsitzenden)
3.
Heeresführer (Flottenadmiral mit dem Oberbefehl über alle drei Waffengattungen)
4.
Münzmeister (Oberhaupt der Münzprägestätten und der Finanzen der Gilde)
5.
Verwalter des Wissens (Oberhaupt der Universitäten und Akademien der Gilde)
6.
Oberster Magister (Magiker oder Adept)
7.
Oberster Baumeister und Schiffsbauer (verantwortlich für gildeinterne Bauvorhaben und die Reedereien der Schiffe und Atolle)
8.
Handelsmeister (vertritt die Händler)
9.
Gildemeister (vertritt die einzelnen Handwerksgilden)
10.
Oberster Schiffsmeister (verantwortlich für die Seehandelsrouten)
11.
Oberster Straßenmeister (verantwortlich für die Binnenhandelsrouten)
Die Vertreter des Gildekorps innerhalb des Rates:
12.
Wächter der See (Flottenadmiral)
13.
Wächter des Landes (Flottenadmiral)
14.
Wächter der Verträge (Flottenadmiral)